Inhalt - Allgemeine Bestimmungen
Tarifordnung Spitex Zürich
Gültig ab 1. Januar 2012, verfügt von der Stadt Zürich.
Allgemeine Bestimmungen
Spitex-Dienstleistungen werden aufgrund einer Bedarfsabklärung und je nach Leistungsart aufgrund einer ärztlichen Verordnung erbracht. Folgende Leistungen werden verrechnet:
Hilfe- und Pflegeleistungen
Spitex-Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung und hauswirtschaftliche Leistungen. Im Zusammenhang mit diesen Leistungen werden auch die Erstellung und Bearbeitung der Hilfe- und Pflegedokumentation, vorgängige Abklärungen z.B. im Spital sowie das allfällige Erstellen zeitaufwändiger Berichte wie z.B. Überweisungsrapporte bei Eintritt ins Spital oder Krankenheim oder Berichte an Krankenversicherungen und andere Institutionen verrechnet.
Spezielle Dienstleistungen im Spitex-Zentrum (z.B. Wäschebesorgung, gewünschte Kontrollanrufe, Absprache mit Arzt/Ärztin oder Institutionen, telefonische Beratung von Angehörigen oder Bezugspersonen).
Instruktion von pflegenden Angehörigen durch das Spitex-Personal.
Von der Spitex-Organisation abgegebenes Pflegematerial
Umtriebsentschädigung
- Für vereinbarte Einsätze, die von den Kundinnen und Kunden nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 30.00 verrechnet
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.
