Inhalt - Allgemeine Bestimmungen

Tarifordnung Spitex Zürich

Gültig ab 1. Januar 2012, verfügt von der Stadt Zürich.

Allgemeine Bestimmungen

Spitex-Dienstleistungen werden aufgrund einer Bedarfsabklärung und je nach Leistungsart aufgrund einer ärztlichen Verordnung erbracht. Folgende Leistungen werden verrechnet:

Hilfe- und Pflegeleistungen

  • Spitex-Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung und hauswirtschaftliche Leistungen. Im Zusammenhang mit diesen Leistungen werden auch die Erstellung und Bearbeitung der Hilfe- und Pflegedokumentation, vorgängige Abklärungen z.B. im Spital sowie das allfällige Erstellen zeitaufwändiger Berichte wie z.B. Überweisungsrapporte bei Eintritt ins Spital oder Krankenheim oder Berichte an Krankenversicherungen und andere Institutionen verrechnet.

  • Spezielle Dienstleistungen im Spitex-Zentrum (z.B. Wäschebesorgung, gewünschte Kontrollanrufe, Absprache mit Arzt/Ärztin oder Institutionen, telefonische Beratung von Angehörigen oder Bezugspersonen).

  • Instruktion von pflegenden Angehörigen durch das Spitex-Personal.  

Von der Spitex-Organisation abgegebenes Pflegematerial

Umtriebsentschädigung

  • Für vereinbarte Einsätze, die von den Kundinnen und Kunden nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 30.00 verrechnet

    Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.