Inhalt - Pflegeleistungen

Spitex-Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung

(KLV Art. 7, Absatz 2)

Tarife in CHF pro Stunde

LeistungsartLangzeitpflegeAkut- und
Übergangspflege
aMassnahmen der Abklärung und Beratung*
(inkl. Quantifizierung des Hilfe- und Pflegebedarfs gemäss ärztlichem Auftrag)
73.2554.55
bMassnahmen der Untersuchung und Behandlung65.1556.65
cMassnahmen der Grundpflege (Mischtarif)52.4547.50
Patientenbeteiligung pro Tag8.00keine

Die kleinste Verrechnungseinheit ist eine Viertelstunde. Die Rechnung für Leistungen der Akut- und Übergangspflege geht direkt an die Krankenversicherung.

Leistungen nach Art. 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Spitex-Kundinnen und -Kunden müssen die Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbstbehalt von 10% und die Patientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag übernehmen. Wenn nach einem Spitalaufenthalt durch die Spitalärztin/den Spitalarzt Akut- und Übergangspflege verordnet wird (während maximal 14 Tagen), so sind die Spitex-Kundinnen und -Kunden von der Patientenbeteiligung befreit.

Die Patientenbeteiligung entfällt zudem bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden (z.B. Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung).