Tarife

Hier erfahren Sie mehr über die Tarife der Spitex-Leistungen.

Tarife (Pflegeleistungen)

A. Massnahmen der Abklärung und Beratung (inkl. Quantifizierung des Hilfe- und Pflegebedarfs gemäss ärztlichem Auftrag)
Langzeitpflege
CHF 76.90 pro Stunde
Akut- und Übergangspflege
CHF 54.55 pro Stunde
B. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung
Langzeitpflege
CHF 63.00 pro Stunde
Akut- und Übergangspflege
CHF 53.65 pro Stunde
C. Massnahmen der Grundpflege (Mischtarif)
Langzeitpflege
CHF 52.60 pro Stunde
Akut- und Übergangspflege
CHF 47.50 pro Stunde
Patientenbeteiligung pro Tag
Langzeitpflege
CHF 7.65
Akut- und Übergangspflege
keine

Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 10 Minuten, anschliessend werden Leistungen auf 5 Minuten aufgerundet. 

Leistungen nach Art. 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Spitex-Kundinnen und -Kunden müssen die Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbstbehalt von 10% und die Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag übernehmen. Wenn nach einem Spitalaufenthalt durch die Spitalärztin/den Spitalarzt Akut- und Übergangspflege verordnet wird (während maximal 14 Tagen), so sind die Spitex-Kundinnen und -Kunden von der Patientenbeteiligung befreit.

Die Patientenbeteiligung entfällt zudem bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden, wie z.B. die Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung. Dann gelten die Tarife der entsprechenden Versicherung. 

Tarife (Hauswirtschaft und Betreuung)

Steuerbares Jahreseinkommen in CHF
bis CHF 40'000
CHF 31.00 pro Stunde
von CHF 40'001 bis CHF 60'000
CHF 33.00 pro Stunde
von CHF 60'001 bis CHF 80'000
CHF 38.00 pro Stunde
über CHF 80'000
CHF 44.00 pro Stunde

Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung.

Die kleinste Verrechnungseinheit ist eine Viertelstunde.

Die Tarife werden nach steuerbarem Jahreseinkommen und -vermögen festgelegt. Ab steuerbarem Vermögen von CHF 100’000 werden 10 % des übersteigenden Anteils als Einkommen angerechnet. Für selbstbewohntes Eigenheim gilt eine Vermögensfreigrenze von CHF 300’000. Bei fehlenden Angaben wird der Höchsttarif verrechnet.

Für Zusatzleistungsberechtigte gilt unabhängig vom Einkommen der Mindesttarif von CHF 31.00 pro Stunde.

Personen, die weder AHV- noch IV-Rente beziehen, mit einem steuerbaren Einkommen unter CHF 30’000 erhalten eine Sondervergünstigung von CHF 12.00 pro Stunde auf den Mindesttarif.